Stage 1 für den Transit - Courier 1.0 EcoBoost - OPF (101PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
121 PS  +20PS (20%) 101 PS
89 kW  +15kW (20%) 74 kW
215 Nm  +45Nm (26%) 170 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung für das Modell Transit - Courier 1.0 EcoBoost - OPF ist eine aufwendige Modifikation, die auf der Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien basiert. Durch diese Neuprogrammierung wird der Ladedruck erhöht, was zu einer effektiveren Verbrennung führt. Das Resultat ist eine deutliche Steigerung der Motorleistung.

Doch das Chiptuning geht noch weiter. Die Zünd- und Einspritzelektronik des Fahrzeugs werden ebenfalls optimiert. Durch gezielte Anpassungen werden die Zündzeitpunkte und die Kraftstoffeinspritzung so verändert, dass sie den verbesserten Ladebedingungen gerecht werden. Dabei wird stets darauf geachtet, dass die Leistungssteigerung unter den gegebenen Bedingungen optimal ausfällt. Es ist wichtig zu betonen, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen.

Bei uns wird das Augenmerk nicht nur auf die Leistungssteigerung, sondern auch auf die Verträglichkeit der Modifikationen mit den bestehenden Fahrzeugkomponenten gelegt. So wird sichergestellt, dass die erhöhte Leistung nicht zu Lasten der Langlebigkeit oder Zuverlässigkeit des Fahrzeugs geht. Die Modifikationen sind so gestaltet, dass sie das Potential des Fahrzeugs voll ausschöpfen, ohne dessen Grenzen zu überschreiten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.