Stage 1 für den Transit - Connect II 1.5 TDCI (75PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
100 PS  +25PS (33%) 75 PS
74 kW  +18kW (33%) 55 kW
280 Nm  +60Nm (27%) 220 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den Transit Connect II 1.5 TDCI stellt eine markante Optimierung dar. Sie basiert auf einer gezielten Anpassung der elektronischen Einspritzkennfelder. Dieses Vorgehen, oft als Chiptuning bezeichnet, ermöglicht eine effizientere Verbrennung und damit eine höhere Motorleistung.

Ein weiterer Aspekt der Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Durch diesen Schritt wird eine verbesserte Zylinderfüllung erzielt, was zu einer messbaren Leistungssteigerung führt. Besonders hervorzuheben ist, dass diese Art der Leistungssteigerung nicht zu Lasten der Langlebigkeit oder Zuverlässigkeit des Motors geht. Bei uns wird auf eine optimale Balance zwischen Leistung und Motorbelastung geachtet.

Schließlich wird durch eine Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen eine Kraftstoffersparnis erzielt. Dieser Effekt tritt insbesondere bei angepasster Fahrweise auf und kann die Betriebskosten des Fahrzeugs senken. Bei uns wird die Leistungssteigerung so durchgeführt, dass sie den individuellen Anforderungen und Fahrgewohnheiten gerecht wird.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.