Stage 1 für den Transit - Connect II 1.6 TDCI (116PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
151 PS  +35PS (30%) 116 PS
111 kW  +26kW (30%) 85 kW
320 Nm  +50Nm (19%) 270 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Ein Ford Transit Connect II 1.6 TDCI hat eine solide Basisleistung von 116PS, aber bei uns gibt es die Möglichkeit, diese Leistung noch weiter zu steigern. Unsere Stage 1 Leistungssteigerung ist eine effektive Methode, um das Potential Ihres Fahrzeugs voll auszuschöpfen. Es handelt sich dabei um eine gezielte Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder, die eine bessere Verbrennung und somit eine höhere Leistung ermöglicht.

Durch die Anhebung des Ladedrucks kann die Leistung des Ford Transit Connect II 1.6 TDCI noch weiter gesteigert werden. Dies erhöht nicht nur die Leistung, sondern verbessert auch das Ansprechverhalten des Motors. Bei uns wird die Leistungssteigerung so durchgeführt, dass sie den Motor nicht überstrapaziert und die Langlebigkeit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt wird.

Neben der reinen Leistungssteigerung bietet das Chiptuning auch eine weitere, oft übersehene Vorteil: Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erreicht werden. Dies macht die Leistungssteigerung nicht nur zu einer Option für Leistungshungrige, sondern auch für diejenigen, die ihren Kraftstoffverbrauch optimieren möchten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.