Stage 1 für den Transit - Connect II 1.0 EcoBoost (101PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
121 PS  +20PS (20%) 101 PS
89 kW  +15kW (20%) 74 kW
215 Nm  +45Nm (26%) 170 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Ford Transit Connect II 1.0 EcoBoost (101PS) stellt eine erhebliche Verbesserung der Fahrleistung und Effizienz dar. Bei uns wird diese Leistungssteigerung durch eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien erreicht. Dies führt zu einer Erhöhung des Ladedrucks, wodurch die Leistung des Motors deutlich gesteigert wird.

Die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik ist ein weiterer wichtiger Aspekt dieses Chiptunings. Durch präzise Anpassungen wird ein optimierter Kraftstoffverbrauch und eine verbesserte Motorleistung erzielt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Mit einer geringeren Klopffestigkeit kann die volle Leistungssteigerung nicht erreicht werden.

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Ford Transit Connect II 1.0 EcoBoost (101PS) bietet somit eine effiziente und leistungsfähige Lösung zur Steigerung der Motorleistung. Bei uns erhalten Sie eine fundierte und professionelle Anpassung, die Ihren Fahrzeug zu einem leistungsstärkeren und effizienteren Transportmittel macht.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.