Stage 1 für den S-MAX - MK2 2.0 EcoBlue (241PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
271 PS  +30PS (12%) 241 PS
199 kW  +22kW (12%) 177 kW
560 Nm  +60Nm (12%) 500 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
780,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 655,46 €

Beschreibung Stage 1

Für den S-Max MK2 2.0 EcoBlue bietet sich eine hochwertige Leistungssteigerung an, die das Potenzial des Fahrzeugs voll ausschöpft. Mit 241PS ist das Fahrzeug bereits gut motorisiert, aber es ist noch Luft nach oben. Das Chiptuning ermöglicht eine signifikante Steigerung der Motorleistung und verbessert das Fahrerlebnis merklich.

Die Leistungssteigerung umfasst eine Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Hierbei wird die Treibstoffzufuhr präzise an die Bedürfnisse des Motors angepasst, was eine effizientere Verbrennung ermöglicht. Zudem wird der Ladedruck erhöht, was zu einer zusätzlichen Leistungssteigerung führt. Auf diese Weise wird das maximale Drehmoment des Motors effektiv genutzt und die Leistung des Fahrzeugs spürbar erhöht.

Ein besonderer Vorteil liegt in der Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Dies führt, je nach Fahrweise, zu einer Kraftstoffersparnis. Das bedeutet, dass trotz der erhöhten Leistung der Verbrauch nicht zwangsläufig steigt. Bei uns erhalten Sie eine Leistungssteigerung, die nicht nur das Fahrgefühl verbessert, sondern auch den Geldbeutel schont.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.