Stage 1 für den S-MAX - MK2 2.0 EcoBlue (150PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
175 PS  +25PS (17%) 150 PS
129 kW  +18kW (17%) 110 kW
415 Nm  +45Nm (12%) 370 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Im Fokus steht die Leistungssteigerung für den S-MAX MK2 2.0 EcoBlue. Es handelt sich um eine Stage 1 Chiptuning-Maßnahme, die speziell auf dieses Fahrzeugmodell abgestimmt ist. Der Tuning-Prozess beinhaltet eine Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Dieses Verfahren erlaubt es, das volle Potenzial des Motors auszuschöpfen und die Leistung zu steigern.

Ein weiterer Aspekt dieser Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Dies führt zu einer signifikanten Verbesserung der Motorleistung, ohne die Haltbarkeit oder Zuverlässigkeit des Fahrzeugs zu beeinträchtigen. Bei uns wird großer Wert darauf gelegt, dass alle Modifikationen im Einklang mit den technischen Spezifikationen des Fahrzeugs stehen.

Außerdem wird bei dieser Leistungssteigerung das Drehmoment in den unteren Drehzahlbereichen angehoben. Das bedeutet, dass je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auftritt. Dies ist ein erheblicher Vorteil, vor allem für diejenigen, die viel unterwegs sind und dabei auf eine effiziente Kraftstoffnutzung achten. Bei uns wird nicht nur Wert auf Leistungssteigerung gelegt, sondern auch auf die Optimierung des Fahrkomforts und der Effizienz.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.