Stage 1 für den S-MAX - MK1 2.2 TDCI (200PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
230 PS  +30PS (15%) 200 PS
169 kW  +22kW (15%) 147 kW
480 Nm  +60Nm (14%) 420 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den S-MAX MK1 2.2 TDCI ist speziell auf die Bedürfnisse von Tunern und Performance-Enthusiasten abgestimmt. Diese sorgfältig kalibrierte Leistungssteigerung optimiert die elektronischen Einspritzkennfelder des Fahrzeugs, um eine verbesserte Motorleistung zu erzielen.

Zusätzlich zur Optimierung der Einspritzkennfelder, wird auch der Ladedruck erhöht. Diese Kombination bewirkt eine deutliche Steigerung der Motorleistung und bietet eine spürbare Verbesserung der Fahrdynamik. Bei uns wird besonderer Wert auf eine präzise und sorgfältige Anpassung der Fahrzeugelektronik gelegt, um die bestmögliche Leistung sicherzustellen.

Eine weitere positive Auswirkung der Stage 1 Leistungssteigerung ist, dass durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen eine Kraftstoffersparnis erzielt werden kann. Je nach Fahrweise des Nutzers lässt sich somit nicht nur die Leistung steigern, sondern auch der Kraftstoffverbrauch reduzieren. Das Chiptuning bietet also nicht nur eine gesteigerte Performance, sondern kann auch wirtschaftlich vorteilhaft sein.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.