Chiptuning Stage 1 für den S-MAX - MK1 2.0 EcoBoost (239PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
269 PS  +30PS (13%) 239 PS
198 kW  +22kW (13%) 176 kW
400 Nm  +60Nm (18%) 340 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
780,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 655,46 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Bei uns bekommt der S-MAX MK1 2.0 EcoBoost eine Stage 1 Leistungssteigerung. Diese umfasst eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, um den Ladedruck zu erhöhen und das Leistungspotential des Motors besser auszuschöpfen. Die Arbeit an der Zünd- und Einspritzelektronik sorgt für eine verbesserte Verbrennung und somit für mehr Leistung.

Der Leistungszuwachs wird deutlich spürbar. Durch die Anpassung der Ladedruckkennlinien im Rahmen des Chiptunings kommt es zu einer effizienteren Verbrennung im Motor. Das führt zu einer signifikanten Leistungssteigerung. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen.

Bei uns steht die technische Umsetzung und die Qualität der Leistungssteigerung im Fokus. Der S-MAX MK1 2.0 EcoBoost profitiert von einer sorgfältig abgestimmten Anpassung, die auf die spezifischen Eigenschaften des Motors abzielt. Ein professionelles Chiptuning ermöglicht es, den vollen Leistungsumfang des Motors auszuschöpfen und gleichzeitig die Effizienz zu verbessern.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.