Stage 1 für den S-MAX - MK1 1.6 EcoBoost (160PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
185 PS  +25PS (16%) 160 PS
136 kW  +18kW (16%) 118 kW
295 Nm  +55Nm (23%) 240 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den S-MAX MK1 1.6 EcoBoost (160PS) ist ein durchdachtes und effizientes Chiptuning-Verfahren, das auf einer umfassenden Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien basiert. Dabei wird der Ladedruck erhöht, was zu einer signifikanten Leistungssteigerung führt.

Zusätzlich wird die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert. Mit dieser Anpassung erzielt das Fahrzeug eine effizientere Verbrennung und eine größere Leistung. Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Bei uns wird großer Wert auf die Qualität und die Wirksamkeit der Leistungssteigerung gelegt. Daher ist es wichtig, den Kraftstoff mit der empfohlenen Klopffestigkeit zu nutzen, um die bestmögliche Leistung zu erzielen.

Die Stage 1 Leistungssteigerung ist nicht einfach nur ein Update. Es handelt sich um eine tiefgreifende Neukonfiguration des Motormanagements, die das Potential des S-MAX MK1 1.6 EcoBoost (160PS) voll ausschöpft. Bei uns erhält jeder Kunde eine individuell angepasste Lösung, die auf sein spezifisches Fahrzeugmodell zugeschnitten ist. Das Ergebnis ist eine nachhaltige und merkbare Leistungssteigerung, die den Fahrspaß deutlich erhöht.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.