Stage 1 für den Ranger T6 2.0 TDCI (213PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
238 PS  +25PS (12%) 213 PS
175 kW  +18kW (12%) 157 kW
565 Nm  +65Nm (13%) 500 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
780,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 655,46 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Ranger T6 2.0 TDCI bringt einige bemerkenswerte technische Verbesserungen mit sich. Bei uns dreht sich alles um die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder, welche die Kraftstoffzufuhr und deren Timing steuern. Durch diese Änderungen kann die Motorsteuerung effizienter arbeiten, was wiederum zu einer Leistungssteigerung führt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Stage 1 Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Bei uns wird der Ladedruck so erhöht, dass er die Leistung des Motors verbessert und gleichzeitig innerhalb der Sicherheitsgrenzen des Motors bleibt. Dies führt zu einer verbesserten Leistung, ohne die Zuverlässigkeit oder Langlebigkeit des Motors zu beeinträchtigen.

Ein zusätzlicher Vorteil, den unsere Kunden oft bemerken, ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Diese spezifische Anpassung kann, je nach Fahrweise, zu einer Kraftstoffersparnis führen. Es ist ein Teil unserer Philosophie bei der Leistungssteigerung durch Chiptuning, Leistungszuwächse zu erzielen, während wir gleichzeitig die Effizienz verbessern.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.