Stage 1 für den Mondeo \'13 - Typ Ba7 1.6 TDCI (116PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
151 PS  +35PS (30%) 116 PS
111 kW  +26kW (30%) 85 kW
320 Nm  +50Nm (19%) 270 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Für den Ford Mondeo '13 Ba7 1.6 TDCI bieten wir eine Stage 1 Leistungssteigerung an. Diese spezielle Modifikation richtet sich an alle, die mehr aus ihrem Fahrzeug herausholen wollen, ohne dabei auf Komfort oder Langlebigkeit verzichten zu müssen.

Mit der Stage 1 Leistungssteigerung erfolgt eine Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Das bedeutet, dass die Motorsteuerung so angepasst wird, dass Kraftstoff effizienter und präziser eingespritzt wird. Dadurch erhöht sich die Leistung des Motors, ohne dass zusätzliche Bauteile benötigt werden.

Zusätzlich zur Optimierung der Einspritzkennfelder erhöhen wir den Ladedruck. Das Resultat ist eine spürbar verbesserte Leistung, vor allem in den unteren Drehzahlbereichen. Ein weiterer Vorteil ist, dass bei entsprechender Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erzielt werden kann. Diese Form des Chiptunings bietet also nicht nur mehr Fahrspaß, sondern kann auch dazu beitragen, den Verbrauch zu senken.

Bei uns steht die Qualität und Langlebigkeit der Leistungssteigerung im Fokus. Die Modifikationen werden so durchgeführt, dass sie den Motor nicht überstrapazieren oder die Lebensdauer des Fahrzeugs verkürzen. Mit der Stage 1 Leistungssteigerung für den Ford Mondeo '13 Ba7 1.6 TDCI wählen Sie eine effiziente und sichere Methode, um mehr aus Ihrem Fahrzeug herauszuholen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.