Stage 1 für den Kuga - MK2 2.0 TDCI (140PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
170 PS  +30PS (21%) 140 PS
125 kW  +22kW (21%) 103 kW
380 Nm  +60Nm (19%) 320 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1-Leistungssteigerung für den Kuga MK2 2.0 TDCI bringt eine Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder mit sich. Diese technische Anpassung ermöglicht eine feinere und präzisere Treibstoffeinspritzung, die zu einer effizienteren Verbrennung führt. Das Resultat ist eine spürbare Leistungssteigerung, die sich in einer verbesserten Fahrleistung ausdrückt.

Zudem wird bei der Stage 1-Leistungssteigerung der Ladedruck erhöht. Durch diese Maßnahme wird die Menge an Luft, die in die Brennkammer gelangt, erhöht, was wiederum zu einer verbesserten Verbrennung und somit zu einer Leistungssteigerung führt. Beachten Sie, dass diese Art von Chiptuning nicht nur die Spitzenleistung, sondern auch das Drehmoment über das gesamte Drehzahlband verbessert.

Außerdem wird bei uns durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen eine Kraftstoffersparnis erreicht. Je nach Fahrweise kann dies zu einer signifikanten Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs führen. Insgesamt trägt die Stage 1-Leistungssteigerung somit nicht nur zu einer verbesserten Fahrleistung, sondern auch zu einer gesteigerten Effizienz bei.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.