Stage 1 für den Kuga - MK2 1.6 EcoBoost (150PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
175 PS  +25PS (17%) 150 PS
129 kW  +18kW (17%) 110 kW
295 Nm  +55Nm (23%) 240 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung für den 1.6 EcoBoost Kuga MK2 (150PS) bietet eine bemerkenswerte Verbesserung der Performance. Die Stage 1 Leistungssteigerung umfasst eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, die das Fahrverhalten und die Reaktion des Turbos auf das Gaspedal optimiert. Dies, kombiniert mit einer gezielten Erhöhung des Ladedrucks, führt zu einer beachtlichen Leistungssteigerung.

Um eine optimale Verbrennung zu gewährleisten, wird bei uns auch die Zünd- und Einspritzelektronik feinjustiert. Dies garantiert eine effiziente und kraftvolle Verbrennung, selbst bei hohen Drehzahlen. Allerdings ist zu beachten, dass diese Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Nur so lässt sich die volle Leistung der Stage 1 Leistungssteigerung ausschöpfen.

Chiptuning ist ein komplexer Prozess, der ein hohes Maß an Fachwissen und Präzision erfordert. Bei uns ist Ihr Kuga in sicheren Händen, die dank jahrelanger Erfahrung und Kompetenz jede Leistungssteigerung erfolgreich umsetzen. Die Stage 1 Leistungssteigerung für den 1.6 EcoBoost Kuga MK2 (150PS) ist ein klares Beispiel dafür, wie technische Innovation und Expertise dazu beitragen, das volle Potenzial eines Fahrzeugs zu entfalten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.