Chiptuning Stage 1 für den Galaxy - Typ WA6 2.0 TDCI (163PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
193 PS  +30PS (18%) 163 PS
142 kW  +22kW (18%) 120 kW
400 Nm  +60Nm (18%) 340 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Für den Galaxy WA6 2.0 TDCI (163PS) bieten wir eine Stage 1 Leistungssteigerung an. Diese umfasst eine umfassende Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Zudem wird der Ladedruck erhöht, was zu einer deutlichen Verbesserung der Motorleistung führt. Bei uns steht Qualität und technische Präzision im Vordergrund, daher wird jedes Chiptuning sorgfältig auf das jeweilige Fahrzeug und dessen spezifische Anforderungen abgestimmt.

Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann zudem, je nach Fahrweise, eine Kraftstoffersparnis erreicht werden. Das heißt, bei uns bekommen Sie nicht nur mehr Leistung, sondern können auch Ihren Kraftstoffverbrauch optimieren. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass diese Leistungssteigerung nicht nur die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs erhöht, sondern auch darauf abzielt, die Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Motors zu verbessern.

Unsere Stage 1 Leistungssteigerung für den Galaxy WA6 2.0 TDCI (163PS) bietet somit eine optimale Balance zwischen erhöhter Leistung und verbessertem Kraftstoffverbrauch. Ein effizientes Chiptuning, das die Motorleistung steigert und gleichzeitig den Kraftstoffverbrauch optimiert, ist die ideale Lösung für alle, die mehr aus ihrem Fahrzeug herausholen wollen, ohne Kompromisse bei der Effizienz eingehen zu müssen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.