Stage 1 für den Galaxy - Typ WA6 2.0 TDCI (140PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
170 PS  +30PS (21%) 140 PS
125 kW  +22kW (21%) 103 kW
380 Nm  +60Nm (19%) 320 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Mit der Stage 1 Leistungssteigerung für den Ford Galaxy 2.0 TDCI wird die Performance des Fahrzeugs auf eine neue Ebene gehoben. Dies wird durch eine Reihe von technischen Anpassungen erreicht, die speziell darauf abgestimmt sind, das Potenzial des Motors voll auszuschöpfen und gleichzeitig die Zuverlässigkeit zu gewährleisten.

Die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder ist ein wesentlicher Aspekt dieser Leistungssteigerung. Diese Veränderung erlaubt es dem Motor, Kraftstoff effizienter zu verbrennen, was zu einer gesteigerten Leistung führt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Erhöhung des Ladedrucks. Durch diese Maßnahme wird die Menge an Luft, die in den Motor gelangt, erhöht, was ebenfalls zur Leistungssteigerung beiträgt.

Neben der direkten Leistungssteigerung bietet die Stage 1 Chiptuning noch weitere Vorteile. Eine davon ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Dies führt nicht nur zu einer besseren Beschleunigung, sondern kann bei entsprechender Fahrweise auch zu einer Kraftstoffersparnis führen. Es wird deutlich, dass die Leistungssteigerung nicht nur auf hohe Geschwindigkeiten ausgerichtet ist, sondern auch auf eine Verbesserung der gesamten Fahrerfahrung. Bei uns erhalten Sie eine ganzheitliche Optimierung, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.