Stage 1 für den Focus - MK4 1.0 EcoBoost - OPF (101PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
121 PS  +20PS (20%) 101 PS
89 kW  +15kW (20%) 74 kW
215 Nm  +45Nm (26%) 170 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Ford Focus MK4 1.0 EcoBoost bringt eine signifikante Steigerung der Performance. Bei uns wird Chiptuning auf höchstem Niveau betrieben, um aus Ihrem Fahrzeug das Beste herauszuholen. Mit der Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und der Erhöhung des Ladedrucks, wird der Motor Ihres Fahrzeugs optimal auf die erhöhte Leistung eingestellt.

Die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik spielt dabei eine entscheidende Rolle. Durch gezielte Anpassungen wird sichergestellt, dass der Motor zu jedem Zeitpunkt die richtige Menge an Kraftstoff erhält. Das sorgt nicht nur für eine verbesserte Leistung, sondern auch für einen effizienteren Betrieb des Motors.

Beachten Sie bitte, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Durch die spezifische Anpassung der Software an diesen Kraftstofftyp, kann bei uns eine optimale Leistungssteigerung erzielt werden. Die Stage 1 Leistungssteigerung ermöglicht es Ihnen, das volle Potenzial Ihres Ford Focus MK4 1.0 EcoBoost zu entfesseln.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.