Stage 1 für den Focus - MK2 2.5T ST (226PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
266 PS  +40PS (18%) 226 PS
196 kW  +29kW (18%) 166 kW
370 Nm  +50Nm (16%) 320 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung für den Focus MK2 2.5T ST bringt eine deutliche Verbesserung des Fahrverhaltens mit sich. Dies wird durch eine Kombination aus Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und Erhöhung des Ladedrucks erreicht. Durch diese Modifikation wird die Leistung des Fahrzeugs spürbar gesteigert, ohne dabei die Haltbarkeit oder Zuverlässigkeit zu beeinträchtigen.

Die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik spielt eine entscheidende Rolle bei der Leistungssteigerung. Sie sorgt für eine effizientere Verbrennung und ermöglicht so eine bessere Kraftstoffnutzung. Bei uns wird dabei auch die V-Max Aufhebung berücksichtigt, was eine erhöhte Geschwindigkeit ermöglicht.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Damit wird sichergestellt, dass die Leistungssteigerung auch tatsächlich erzielt wird. Bei uns wird Chiptuning nicht nur als Leistungssteigerung verstanden, sondern als eine Möglichkeit, das gesamte Fahrverhalten zu verbessern.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.