Stage 1 für den Fiesta - MK8 ST - OPF (200PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
230 PS  +30PS (15%) 200 PS
169 kW  +22kW (15%) 147 kW
340 Nm  +50Nm (17%) 290 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
780,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 655,46 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung für die Fiesta MK8 ST OPF dürfte jeden Tuning-Enthusiasten aufhorchen lassen. Unser Stage 1 Chiptuning ist mehr als nur eine einfache Optimierung. Es ist eine gezielte, technische Verbesserung, die auf fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Automobilbereich zurückgreift.

Durch die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und eine Erhöhung des Ladedrucks wird die Motorleistung optimal ausgenutzt. Mit unserer Leistungssteigerung kann das volle Potenzial des Motors entfaltet werden. Eine Veränderung, die man nicht nur auf dem Prüfstand, sondern auch auf der Straße spürt.

Bei uns wird zudem die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert. Das verbessert die Verbrennung im Motor und sorgt für eine effizientere Nutzung des Kraftstoffs. Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Damit wird eine optimale Leistungsausbeute gewährleistet. Eine solche Verbesserung der Motorleistung ist nicht nur eine Steigerung der Fahrleistung, sondern auch eine Investition in die Langlebigkeit des Fahrzeugs.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.