Stage 1 für den Fiesta - MK8 1.0 EcoBoost (140PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
165 PS  +25PS (18%) 140 PS
121 kW  +18kW (18%) 103 kW
230 Nm  +50Nm (28%) 180 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Bei der Stage 1 Leistungssteigerung für den Fiesta MK8 1.0 EcoBoost wird durch Chiptuning eine deutliche Verbesserung des Fahrverhaltens erzielt. Dank der Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, erhöhtem Ladedruck sowie einer Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik, erreicht das Fahrzeug eine merkbare Mehrleistung.

Durch diese Maßnahmen werden die Motorcharakteristik und das Ansprechverhalten verbessert, ohne dass eine zusätzliche Belastung des Motors entsteht. Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Dadurch wird eine optimale Verbrennung sichergestellt, die das volle Potenzial der Leistungssteigerung ausschöpft.

Die Stage 1 Leistungssteigerung bietet also eine effektive Möglichkeit, die Leistung des Fiesta MK8 1.0 EcoBoost zu steigern, ohne dabei die Motorbelastung zu erhöhen. Bei uns erhalten Sie eine professionelle Durchführung des Chiptunings, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten ist.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.