Chiptuning Stage 1 für den C-MAX \'10 / Grand C-MAX 2.0 TDCI (150PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
175 PS  +25PS (17%) 150 PS
129 kW  +18kW (17%) 110 kW
415 Nm  +45Nm (12%) 370 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Bei der Stage 1 Leistungssteigerung für den 2.0 TDCI C-MAX '10 / Grand C-MAX mit 150PS wird die Leistung des Fahrzeugs durch gezieltes Chiptuning erhöht. Diese Leistungssteigerung bietet mehrere Vorteile, die das Fahrerlebnis deutlich verbessern können.

Die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Leistungssteigerung. Durch diese Anpassung kann eine effizientere Verbrennung erreicht werden, was sowohl die Leistung als auch die Effizienz des Motors verbessert. Zudem wird der Ladedruck erhöht. Dies ermöglicht eine höhere Motorleistung und verbessert die Performance des Fahrzeugs insgesamt.

Ein weiterer Vorteil dieser Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Dadurch kann je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erreicht werden. Besonders bei sportlicher Fahrweise kann dies einen signifikanten Unterschied machen.

Die Leistungssteigerung kann bei uns durchgeführt werden. Die genannten Verbesserungen führen zu einem spürbar verbesserten Fahrerlebnis ohne die Zuverlässigkeit des Fahrzeugs zu beeinträchtigen. Mit der Stage 1 Leistungssteigerung für den 2.0 TDCI C-MAX '10 / Grand C-MAX wird das Potential des Fahrzeugs voll ausgeschöpft, ohne die Lebensdauer des Motors zu verkürzen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.