Chiptuning Stage 1 für den C-MAX \'10 / Grand C-MAX 1.5 EcoBoost (150PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
200 PS  +50PS (33%) 150 PS
147 kW  +37kW (33%) 110 kW
275 Nm  +35Nm (15%) 240 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Bei uns erhält der C-MAX 1.5 EcoBoost eine Stage 1 Leistungssteigerung, die ein deutliches Plus an Fahrdynamik bietet. Die Leistungssteigerung basiert hauptsächlich auf einer Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, was zur Erhöhung des Ladedrucks führt. Dieses Chiptuning nutzt die vollen Potenziale des Motors und stellt sicher, dass der C-MAX 1.5 EcoBoost optimal reagiert.

Zusätzlich zur Erhöhung des Ladedrucks, umfasst die Leistungssteigerung auch eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Dies verbessert die Effizienz und Reaktionsfähigkeit des Motors und führt zu einer allgemeinen Steigerung der Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs.

Es sollte beachtet werden, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Bei uns wird sicher gestellt, dass der C-MAX 1.5 EcoBoost seine volle Leistung entfaltet, ohne dabei die Lebensdauer oder Zuverlässigkeit des Motors zu beeinträchtigen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.