Chiptuning Stage 1 für den C-MAX \'10 / Grand C-MAX 1.6 EcoBoost (182PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
207 PS  +25PS (14%) 182 PS
152 kW  +18kW (14%) 134 kW
295 Nm  +55Nm (23%) 240 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den C-MAX '10 / Grand C-MAX 1.6 EcoBoost ist eine effektive Methode, um die Leistung und das Drehmoment des Fahrzeugs zu verbessern. Die Leistungssteigerung erfolgt durch eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, eine Erhöhung des Ladedrucks und eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik.

Chiptuning ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Leistungssteigerung. Es ermöglicht eine gezielte Anpassung der Motorsteuerung, um eine optimale Leistungsausbeute zu erzielen. Die Änderungen an der Software des Motormanagements führen zu einer verbesserten Kraftstoffverbrennung, was zu mehr Leistung und einem effizienteren Betrieb führt.

Bei der Durchführung der Leistungssteigerung ist zu beachten, dass sie auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan ausgelegt ist. Dies gewährleistet, dass das Fahrzeug die verbesserte Leistung optimal nutzen kann. Bei uns wird darauf geachtet, dass die Leistungssteigerung den spezifischen Anforderungen des Fahrzeugs entspricht und die bestmögliche Leistung hervorbringt.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.