Chiptuning Stage 1 für den C-MAX \'10 / Grand C-MAX 1.0 EcoBoost (125PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
145 PS  +20PS (16%) 125 PS
107 kW  +15kW (16%) 92 kW
215 Nm  +45Nm (26%) 170 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den C-MAX '10 1.0 EcoBoost (125PS) ist eine solide Option für jene, die eine effiziente und zuverlässige Steigerung der Performance ihres Fahrzeugs suchen. Sie ist das Ergebnis einer ausführlichen technischen Optimierung, die sich auf verschiedene Aspekte des Motors konzentriert.

Die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien ist ein zentraler Bestandteil dieser Leistungssteigerung, die den Ladedruck erhöht und somit die Leistungsfähigkeit des Motors steigert. Bei uns wird dieser Prozess mit größter Sorgfalt durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Leistungssteigerung die Haltbarkeit des Motors nicht beeinträchtigt.

Parallel dazu erfolgt eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik, die dazu dient, den Verbrennungsprozess effizienter zu gestalten und somit die Leistung des Fahrzeugs zu steigern. Hierbei ist zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Das bedeutet, dass der Motor in der Lage ist, höhere Leistungen zu erbringen, ohne dass es zu unerwünschten Nebeneffekten wie Klopfen oder Ruckeln kommt. Das Chiptuning stellt somit eine effektive Methode zur Leistungssteigerung dar, die das Potenzial des Fahrzeugs voll ausschöpft.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.