Chiptuning Stage 1 für den C-MAX \'10 / Grand C-MAX 1.0 EcoBoost (101PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
121 PS  +20PS (20%) 101 PS
89 kW  +15kW (20%) 74 kW
215 Nm  +45Nm (26%) 170 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Wer den Ford C-MAX 1.0 EcoBoost fährt, der weiß, was Qualität bedeutet. Doch was, wenn es noch besser geht? Mit unserer Stage 1 Leistungssteigerung wird genau das möglich. Durch gezieltes Chiptuning erhöht sich die Leistung des Motors spürbar und verleiht dem Fahrzeug ein völlig neues Fahrgefühl.

Was beinhaltet diese Leistungssteigerung bei uns genau? Zunächst erhöhen wir den Ladedruck durch eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Dadurch wird mehr Luft in den Motor geführt, was eine erhöhte Leistung zur Folge hat. Gleichzeitig optimieren wir die Zünd- und Einspritzungselektronik, um das Potenzial des Motors voll auszuschöpfen. Hierdurch wird eine effizientere Verbrennung erreicht. Dies führt nicht nur zu mehr Leistung, sondern auch zu einem reibungsloseren und leiseren Motorlauf.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Mit hochwertigem Kraftstoff kann das volle Potenzial der Leistungssteigerung erreicht werden. Ein Ford C-MAX 1.0 EcoBoost, der mit unserer Stage 1 Leistungssteigerung ausgestattet ist, bietet nicht nur mehr Leistung, sondern auch ein gesteigertes Fahrerlebnis.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.