Stage 1 für den B-MAX 1.0 EcoBoost (140PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
165 PS  +25PS (18%) 140 PS
121 kW  +18kW (18%) 103 kW
230 Nm  +50Nm (28%) 180 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung für den B-MAX 1.0 EcoBoost bringt eine erhebliche Verbesserung der Motorleistung. Die Stage 1 wird durch eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien erreicht. Zusätzlich wird der Ladedruck erhöht, um mehr Leistung aus dem Motor zu extrahieren.

Im Rahmen der Leistungssteigerung erfolgt auch eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Dies sorgt für ein effizienteres Verbrennen des Kraftstoffs und eine verbesserte Motorleistung. Bei uns wird diese Optimierung mit größter Sorgfalt durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Motorleistung optimal ausgenutzt wird.

Die Leistungsangaben für das Chiptuning des B-MAX 1.0 EcoBoost beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Es ist wichtig zu beachten, dass die tatsächliche Leistungssteigerung von der Qualität des verwendeten Kraftstoffs abhängen kann. Bei uns wird immer darauf geachtet, dass die Optimierung unter den besten Bedingungen durchgeführt wird, um das volle Potenzial des B-MAX 1.0 EcoBoost auszuschöpfen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.