Stage 1 für den B-MAX 1.0 EcoBoost (125PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
145 PS  +20PS (16%) 125 PS
107 kW  +15kW (16%) 92 kW
215 Nm  +45Nm (26%) 170 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die B-Max 1.0 EcoBoost ist ein kompakter, energieeffizienter Wagen, doch mit unserer Stage 1 Leistungssteigerung wird er noch beeindruckender. Diese Modifizierung beinhaltet eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Der Ladedruck wird erhöht, um die Leistung des Motors zu steigern. Dies ist eine Form des Chiptunings, die die Effizienz des Motors verbessert und die Leistung erhöht.

Neben der Erhöhung des Ladedrucks wird auch die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert. Diese Optimierung verbessert die Verbrennungseffizienz und sorgt für eine reibungslosere und leistungsfähigere Leistung. Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Die Verwendung von Kraftstoff mit einer höheren Klopffestigkeit führt zu optimierten Ergebnissen.

Die Stage 1 Leistungssteigerung ist eine hervorragende Möglichkeit, das Potenzial des B-Max 1.0 EcoBoost voll auszuschöpfen. Bei uns erhält man diese Modifikation, die die Leistung des Fahrzeugs verbessert und die Fahreigenschaften optimiert. Eine Investition in die Leistungssteigerung ist eine Investition in die Leistung und Langlebigkeit des Fahrzeugs.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.