Stage 1 für den 413 Fendt 413 144 PS (134PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
166 PS  +32PS (24%) 134 PS
122 kW  +24kW (24%) 99 kW
706 Nm  +116Nm (20%) 590 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
980,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 823,53 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung für den Fendt 413 mit ursprünglich 134 PS bringt eine erhebliche Verbesserung der Performance des Fahrzeugs. Das Chiptuning wird durch eine Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder erreicht, was eine effizientere Verbrennung ermöglicht und so die Motorleistung steigert.

Durch die Erhöhung des Ladedrucks wird das Drehmoment des Motors erhöht. Dies führt zu einer verbesserten Fahrleistung und macht das Fahren insgesamt reaktionsschneller und dynamischer. Es ist wichtig zu erwähnen, dass diese Leistungssteigerung nicht auf Kosten der Lebensdauer des Motors geht. Bei uns wird darauf geachtet, dass die technischen Grenzen des Fahrzeugs respektiert werden, um das Risiko von Schäden zu minimieren.

Ein weiterer Vorteil der Leistungssteigerung ist die potenzielle Kraftstoffersparnis. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erreicht werden. Dies bedeutet, dass trotz der erhöhten Leistung die Betriebskosten des Fendt 413 nicht unbedingt steigen müssen. Es ist jedoch zu beachten, dass der tatsächliche Kraftstoffverbrauch stark von der individuellen Fahrweise abhängt und daher nicht garantiert werden kann, dass jeder Fahrer von dieser Einsparung profitieren wird.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.