Chiptuning Stage 1 für den Ares Ares 816 (156PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
195 PS  +39PS (25%) 156 PS
143 kW  +29kW (25%) 115 kW
795 Nm  +131Nm (20%) 664 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
980,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 823,53 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Ares 816 (156PS) ist ein effektives Upgrade für alle, die nach einer erhöhten Leistungsfähigkeit ihres Fahrzeugs suchen. Bei uns wird Chiptuning ernst genommen. Die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder ist eine der Hauptkomponenten dieser Leistungssteigerung.

Durch die Erhöhung des Ladedrucks wird das gesamte Leistungsvermögen des Motors gesteigert. Das Ergebnis ist ein dynamischeres, leistungsfähigeres Fahrzeug, das in der Lage ist, auch anspruchsvollste Aufgaben zu bewältigen. Es ist wichtig zu beachten, dass trotz der erhöhten Leistung die Zuverlässigkeit des Motors nicht beeinträchtigt wird. Unsere Techniker stellen sicher, dass alle Anpassungen im sicheren Betriebsbereich des Motors bleiben.

Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auftreten. Dies kann dazu führen, dass sich die Leistungssteigerung nicht nur in einer verbesserten Leistung, sondern auch in einer erhöhten Effizienz zeigt. Bei uns erhalten Sie ein ausgeglichenes Paket, das Leistung und Effizienz in Einklang bringt.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.