Chiptuning Stage 1 für den Ares Ares 696 (140PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
185 PS  +45PS (32%) 140 PS
136 kW  +33kW (32%) 103 kW
747 Nm  +162Nm (28%) 585 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
980,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 823,53 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Ares 696 verleiht dem Fahrzeug eine deutliche Optimierung seiner Performance. Durch eine gezielte Anpassung der elektronischen Einspritzkennfelder wird eine effizientere Verbrennung erzielt, was in einer signifikanten Leistungssteigerung resultiert.

Ein weiterer Aspekt der Stage 1 Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Durch diese Modifikation wird die Luftzufuhr zum Motor erhöht, was eine verbesserte Leistungsfähigkeit zur Folge hat. Dies spiegelt sich nicht nur in einer höheren Höchstgeschwindigkeit, sondern auch in einer gesteigerten Beschleunigung wider.

Ein zusätzlicher Nutzen der Stage 1 Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Dies führt bei entsprechender Fahrweise zu einer Kraftstoffersparnis. Durch die effizientere Nutzung des Kraftstoffs wird die Reichweite des Fahrzeugs erhöht und die Betriebskosten sinken.

Die Stage 1 Leistungssteigerung ist bei uns erhältlich und eignet sich hervorragend für den Ares 696. Die Leistungssteigerung durch Chiptuning ist eine effektive Methode, um die Performance des Fahrzeugs zu steigern, ohne dabei die mechanischen Komponenten zu belasten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.