Chiptuning Stage 1 für den Y 2.2 HDI 165 (165PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
185 PS  +20PS (12%) 165 PS
136 kW  +15kW (12%) 121 kW
420 Nm  +50Nm (14%) 370 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
780,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 655,46 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den 2.2 HDI 165 bietet eine deutliche Verbesserung der Fahrdynamik, ohne die Fahrbarkeit oder Zuverlässigkeit des Fahrzeugs zu beeinträchtigen. Das Chiptuning konzentriert sich auf die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und die Erhöhung des Ladedrucks. Diese gezielten Anpassungen führen zu einer effizienteren Verbrennung und erweitern das Leistungspotenzial des Motors.

Die Steigerung der Leistung erfolgt insbesondere in den unteren Drehzahlbereichen, wo das Drehmoment angehoben wird. Dies trägt dazu bei, dass das Fahrzeug schneller auf Gasbefehle reagiert und die Beschleunigung spürbar verbessert wird. Bei sportlicher Fahrweise macht sich diese Leistungssteigerung bemerkbar, aber auch bei gemäßigter Fahrweise kann eine Kraftstoffersparnis auftreten.

Bei uns steht die Qualität und Zuverlässigkeit der angebotenen Leistungssteigerungen an erster Stelle. Die Modifikationen werden so durchgeführt, dass sie die Lebensdauer des Motors nicht beeinträchtigen und den Fahrspaß erhöhen. Die Stage 1 Leistungssteigerung für den 2.2 HDI 165 ist eine effektive Möglichkeit, die Leistung des Fahrzeugs zu verbessern, ohne unnötige Risiken einzugehen oder Kompromisse bei der Alltagstauglichkeit einzugehen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.