Stage 1 für den Puma 125 125 Diesel (127PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
160 PS  +33PS (26%) 127 PS
118 kW  +24kW (26%) 93 kW
680 Nm  +90Nm (15%) 590 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
980,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 823,53 €

Beschreibung Stage 1

Wir präsentieren die Stage 1 Leistungssteigerung für den Puma 125 Diesel. Durch spezifisches Chiptuning und Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder erhält Ihr Fahrzeug einen deutlichen Leistungszuwachs. Dieser Prozess erlaubt eine präzise und fein abgestimmte Leistungssteigerung, die auf die individuellen Anforderungen Ihres Fahrzeugs abgestimmt ist.

Durch die Erhöhung des Ladedrucks wird das Leistungspotential des Dieselmotors noch weiter ausgeschöpft. Dies resultiert nicht nur in einer verbesserten Beschleunigung, sondern auch in einer höheren Endgeschwindigkeit. Es ist wichtig zu betonen, dass trotz der erhöhten Leistung die Sicherheit und Langlebigkeit des Motors nicht beeinträchtigt wird. Bei uns steht die technische Perfektion und die Zufriedenheit unserer Kunden im Vordergrund.

Ein zusätzlicher Vorteil dieser Leistungssteigerung besteht darin, dass durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erzielt werden kann. Diese Optimierung führt zu einem effizienteren Kraftstoffverbrauch und trägt somit auch zu einer verbesserten Umweltbilanz bei. Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Puma 125 Diesel vereint in sich somit Leistung, Effizienz und Nachhaltigkeit.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.