Stage 1 für den Maxxum 120 Diesel (121PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
158 PS  +37PS (31%) 121 PS
116 kW  +27kW (31%) 89 kW
685 Nm  +122Nm (22%) 563 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
980,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 823,53 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Maxxum 120 Diesel stellt eine effiziente Methode zur Optimierung des Fahrzeugs dar. Durch gezieltes Chiptuning werden die elektronischen Einspritzkennfelder feinjustiert, was zu einer verbesserten Leistung führt. Eine weitere Merkmale dieses Prozesses ist die Erhöhung des Ladedrucks, die zu einer spürbaren Leistungssteigerung führt.

Ein weiterer signifikanter Vorteil der Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Dies kann je nach Fahrweise zu einer Kraftstoffersparnis führen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Leistungssteigerung sorgfältig konzipiert und abgestimmt ist, um eine optimale Leistung zu gewährleisten, ohne die Langlebigkeit oder Zuverlässigkeit des Fahrzeugs zu beeinträchtigen.

Bei uns erhalten Sie diese speziell konzipierte Leistungssteigerung, die auf die spezifischen Anforderungen des Maxxum 120 Diesel abgestimmt ist. Durch diese Optimierung können Sie das volle Potenzial Ihres Fahrzeugs ausschöpfen und gleichzeitig den Kraftstoffverbrauch optimieren. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Bereich Chiptuning und Leistungssteigerung.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.