Chiptuning Stage 1 für den X7 - G07 M50i - OPF (530PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
650 PS  +120PS (23%) 530 PS
478 kW  +88kW (23%) 390 kW
850 Nm  +100Nm (13%) 750 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.350,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.134,45 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den BMW X7 M50i ist eine spezielle Chiptuning-Maßnahme, die darauf abzielt, die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs zu erhöhen. Sie umfasst die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, um eine optimale Leistungsabgabe zu erzielen.

Durch die Erhöhung des Ladedrucks kann das Fahrzeug mehr Kraftstoff aufnehmen und verbrennen, was zu einer erhöhten Leistung führt. Die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik sorgt für eine bessere Verbrennung des Kraftstoffs, was zu einer effizienteren Leistung und einem geringeren Kraftstoffverbrauch führt. Bei uns wird diese Art von Leistungssteigerung von erfahrenen Technikern durchgeführt, die sicherstellen, dass das Fahrzeug die bestmöglichen Ergebnisse erzielt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 102 Oktan beziehen. Dies bedeutet, dass die Leistung des Fahrzeugs bei der Verwendung von Kraftstoffen mit einer niedrigeren Klopffestigkeit möglicherweise nicht in dem Maße steigt, wie es mit der Leistungssteigerung Stage 1 möglich wäre.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 102 Oktan
Je nach verbautem Motorsteuergerät kann es erforderlich sein, dieses zur Entsperrung einzusenden.
In diesem Fall fällt ein Aufpreis von 600,– € an.
Die Entsperrung erfolgt innerhalb von 3 Werktagen.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.