Stage 1 für den X6 - G06 M - OPF (600PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
680 PS  +80PS (13%) 600 PS
500 kW  +59kW (13%) 441 kW
850 Nm  +100Nm (13%) 750 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.554,62 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den BMW X6 G06 M - OPF bringt eine optimale Kombination aus verbessertem Fahrverhalten und gesteigerter Leistung. Durch die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien wird der Ladedruck erhöht, was zu einer signifikanten Leistungssteigerung führt. Dabei werden auch die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert, um die volle Leistungsfähigkeit des Motors zu gewährleisten.

Bei uns ist im Leistungspaket die V-Max Aufhebung inkludiert. Dies bedeutet, dass die elektronische Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird, die bei vielen Fahrzeugen ab Werk installiert ist. Damit kann das volle Potenzial des Fahrzeugs ausgeschöpft werden, ohne dass die Höchstgeschwindigkeit künstlich limitiert ist. Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan.

Insgesamt bietet die Stage 1 Leistungssteigerung durch gezieltes Chiptuning eine deutliche Verbesserung der Fahrleistung des BMW X6 G06 M - OPF. Dadurch wird das Fahrerlebnis spürbar intensiviert und das Fahrzeug reagiert direkter und dynamischer auf die Befehle des Fahrers. Bei uns erhalten Sie eine Leistungssteigerung, die perfekt auf Ihr Fahrzeug abgestimmt ist.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.