Stage 1 für den X6 - G06 M50i - OPF (530PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
650 PS  +120PS (23%) 530 PS
478 kW  +88kW (23%) 390 kW
850 Nm  +100Nm (13%) 750 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.350,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.134,45 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den BMW X6 M50i - OPF bietet eine erhebliche Verbesserung der Fahrleistung und Effizienz. Durch die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und die Erhöhung des Ladedrucks erhält das Fahrzeug einen Leistungsschub, der über das Standardniveau hinausgeht.

Zusätzlich zur Erhöhung des Ladedrucks kommt eine sorgfältige Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Dies trägt zur Verbesserung der Motorleistung und zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs bei. Bei uns wird die Leistungssteigerung so durchgeführt, dass sie speziell auf die Anforderungen des BMW X6 M50i - OPF abgestimmt ist.

Es ist zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Die Verwendung eines solchen Kraftstoffs ist entscheidend, um die optimale Leistung aus dem Chiptuning zu erzielen. Mit der Stage 1 Leistungssteigerung wird die Leistung des BMW X6 M50i - OPF auf ein neues Niveau gehoben, ohne dabei die Zuverlässigkeit oder den Fahrkomfort zu beeinträchtigen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Bei Fahrzeugen mit gesperrter ECU muss diese freigeschaltet werden , Standzeit Fahrzeug 3-4 Werktage , Aufpreis 1300,- euro
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.