Stage 1 für den X6 - F96 M - OPF (600PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
680 PS  +80PS (13%) 600 PS
500 kW  +59kW (13%) 441 kW
850 Nm  +100Nm (13%) 750 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.554,62 €

Beschreibung Stage 1

Bei uns erhalten Sie eine maßgeschneiderte Leistungssteigerung Stage 1 für Ihren BMW X6 M (F96 - OPF, 600PS). Mit diesem Chiptuning werden Sie die volle Kapazität Ihres Motors entfesseln und seine Effizienz steigern. Die Anpassung erfolgt durch eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Die Erhöhung des Ladedrucks ermöglicht eine verbesserte Motorleistung und damit ein optimiertes Fahrverhalten.

Die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik ist ebenfalls Teil unserer Leistungssteigerung. Diese Anpassungen führen zu einer effizienteren Verbrennung und damit zu einer Erhöhung der Motorleistung. Zusätzlich zur Leistungssteigerung beinhaltet unser Angebot auch eine V-Max Aufhebung. Diese ermöglicht es, die Höchstgeschwindigkeit Ihres Fahrzeugs zu steigern und gibt Ihnen die Freiheit, das volle Potenzial Ihres Motors zu nutzen.

Um die optimale Leistung zu erreichen, beziehen sich unsere Leistungsangaben auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Dies gewährleistet, dass Ihr Motor unter idealen Bedingungen läuft und die Leistungssteigerung voll zur Geltung kommt. Mit unserer Leistungssteigerung Stage 1 für den BMW X6 M (F96 - OPF, 600PS) machen Sie den ersten Schritt zu einem leistungsfähigeren, effizienteren Fahrerlebnis.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.