Stage 1 für den X6 - F86 M (575PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
625 PS  +50PS (9%) 575 PS
460 kW  +37kW (9%) 423 kW
860 Nm  +110Nm (15%) 750 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.950,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.638,66 €

Beschreibung Stage 1

Bei der Stage 1 Leistungssteigerung für das F86 M Modell handelt es sich um ein spezielles Chiptuning, das auf die Optimierung der Fahrzeugleistung abzielt. Dabei wird eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien vorgenommen, wodurch eine Erhöhung des Ladedrucks erreicht wird. Diese Modifikation führt zu einer verbesserten Leistungsausbeute und einer höheren Effizienz des Fahrzeugs.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Leistungssteigerung ist die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Durch gezielte Anpassungen im elektronischen System des F86 M wird eine effizientere Verbrennung und somit eine bessere Leistungsausbeute erzielt. Wichtig zu beachten ist, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Das bedeutet, dass der volle Leistungszuwachs nur bei Verwendung solcher Kraftstoffe erreicht wird.

Bei uns bekommt man diese Leistungssteigerung, die das Fahren mit dem F86 M auf ein neues Level hebt. Sie bietet eine spürbare Verbesserung der Leistung und Effizienz, ohne dabei die Alltagstauglichkeit des Fahrzeugs zu beeinträchtigen. Somit ist diese Leistungssteigerung eine lohnende Investition für jeden, der aus seinem F86 M das Maximum herausholen möchte.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.