Stage 1 für den X6 - F16 xDrive50i (449PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
499 PS  +50PS (11%) 449 PS
367 kW  +37kW (11%) 330 kW
750 Nm  +100Nm (15%) 650 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.554,62 €

Beschreibung Stage 1

Bei der Stage 1 Leistungssteigerung für den X6 F16 xDrive50i wird die Leistung des Fahrzeugs deutlich erhöht, ohne Kompromisse bei der Fahrstabilität oder der Langlebigkeit des Motors einzugehen. Der Schlüssel zu dieser Leistungssteigerung liegt in einer sorgfältigen Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, die es ermöglicht, den Ladedruck zu erhöhen.

Die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik geht Hand in Hand mit der Neuprogrammierung der Ladedruckkennlinien. Diese Änderungen führen zu einer effizienteren Verbrennung und ermöglichen es dem Motor, mehr Leistung zu erzeugen, ohne die Belastung für die einzelnen Komponenten zu erhöhen. Diese modifizierte Elektronik ist speziell auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan abgestimmt.

Das Chiptuning ist eine effektive Methode zur Leistungssteigerung, die bei uns durchgeführt wird. Dieser Prozess führt zu einer signifikanten Steigerung der Motorleistung und verbessert das allgemeine Fahrerlebnis, ohne die Zuverlässigkeit des Fahrzeugs zu beeinträchtigen. Die Stage 1 Leistungssteigerung ist eine hervorragende Wahl für diejenigen, die nach einer sicheren und zuverlässigen Methode zur Steigerung der Leistung ihres X6 F16 xDrive50i suchen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.