Chiptuning Stage 1 für den X5 - G05 M50i - OPF (530PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
650 PS  +120PS (23%) 530 PS
478 kW  +88kW (23%) 390 kW
850 Nm  +100Nm (13%) 750 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.350,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.134,45 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Bei der Leistungssteigerung des G05 M50i OPF (530PS) steht die Effizienz im Vordergrund. Dabei handelt es sich um eine Stage 1 Leistungssteigerung, bei der der Fokus auf der Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien liegt. Diese Modifikation sorgt für eine Erhöhung des Ladedrucks, was zu einer signifikanten Leistungssteigerung führt.

Durch diese Optimierung des Ladedrucks, in Kombination mit einer gezielten Anpassung der Zünd- und Einspritzelektronik, wird eine effizientere Verbrennung erzielt. Diese umfassende Optimierung führt zu einer merklichen Verbesserung der Leistung des Fahrzeugs. Es ist zu beachten, dass die Leistungsangaben auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan basieren.

Die Leistungssteigerung, die wir anbieten, ermöglicht eine effiziente und zuverlässige Verbesserung des Fahrzeugs. Mit unserer kompetenten und technisch fundierten Herangehensweise stellen wir sicher, dass die Leistungssteigerung sicher und effektiv durchgeführt wird. Das Chiptuning des G05 M50i OPF (530PS) ist eine bewährte Methode, um die Leistung des Fahrzeugs zu optimieren und seine Effizienz zu maximieren.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Bei Fahrzeugen mit gesperrter ECU muss diese freigeschaltet werden , Standzeit Fahrzeug 3-4 Werktage , Aufpreis 1300,- euro
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.