Stage 1 für den X5 - G05 xDrive40i - OPF (340PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
390 PS  +50PS (15%) 340 PS
287 kW  +37kW (15%) 250 kW
550 Nm  +100Nm (22%) 450 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.350,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.134,45 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung für den BMW X5 G05 xDrive40i OPF bietet eine Reihe technischer Verbesserungen, die das Fahrerlebnis deutlich aufwerten. Bei uns steht im Vordergrund, die Leistung des Fahrzeugs durch Chiptuning zu optimieren und dabei die Zuverlässigkeit und Langlebigkeit des Motors nicht zu beeinträchtigen.

Die Stage 1 Leistungssteigerung beinhaltet eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Durch die Erhöhung des Ladedrucks und die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik wird eine effiziente und gleichmäßige Kraftentfaltung erreicht. Dies führt zu einem verbesserten Ansprechverhalten und höherer Leistung bei gleichzeitig optimierter Kraftstoffeffizienz. Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan.

Die Sicherheit des Fahrzeugs wird bei uns großgeschrieben. Deshalb kann bei uns auf Anfrage ein TÜV-Gutachten erstellt werden, um die Einhaltung aller relevanten Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Mit unserer Stage 1 Leistungssteigerung für den BMW X5 G05 xDrive40i OPF erhalten Fahrer ein leistungsstarkes, zuverlässiges und effizientes Fahrzeug.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • TÜV auf Anfrage
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Je nach verbautem Motorsteuergerät muss dieses ggf. zum entsperren versendet werden . Aufpreis 1200,- Euro
Entsperrdauer 3 Werktage
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.