Stage 1 für den X4 - G02 xDrive20i - OPF (184PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
254 PS  +70PS (38%) 184 PS
187 kW  +51kW (38%) 135 kW
410 Nm  +120Nm (41%) 290 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 714,29 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den BMW X4 G02 xDrive20i OPF bietet eine deutliche Verbesserung der Performance des Fahrzeugs. Durch gezieltes Chiptuning wird die Leistung des Fahrzeugs optimiert und die Fahreigenschaften verbessert.

Die Leistungssteigerung umfasst verschiedene Anpassungen, um das volle Potenzial des Motors zu entfalten. Die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und die Erhöhung des Ladedrucks sorgen für eine verbesserte Motorleistung und eine effizientere Verbrennung. Zudem wird die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert, was zu einer verbesserten Kraftstoffeffizienz und einer Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs führt.

Bei uns ist es wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Damit wird sichergestellt, dass das Fahrzeug die bestmögliche Leistung erbringt und gleichzeitig eine maximale Lebensdauer des Motors gewährleistet ist. Durch die Leistungssteigerung wird das Fahrerlebnis mit dem BMW X4 G02 xDrive20i OPF deutlich verbessert und das Fahrzeug reagiert agiler und dynamischer auf Fahrerinputs.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Fahrzeuge ab BJ. 2019 , hierzu muss das Motorsteuergerät entsperrt werden , dauer ca. 3-4 Werktage , Aufpreis 1300,- Euro
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.