Stage 1 für den X4 - F98 M - OPF (480PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
555 PS  +75PS (16%) 480 PS
408 kW  +55kW (16%) 353 kW
685 Nm  +85Nm (14%) 600 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.650,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.386,55 €

Beschreibung Stage 1

Für den BMW X4 F98 M mit Otto-Partikelfilter (OPF) und einer Serienleistung von 480 PS ist die Leistungssteigerung Stage 1 verfügbar. Wichtig zu wissen ist, dass diese Art der Leistungssteigerung den Einsatz von Kraftstoffen mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan voraussetzt. Das ist nicht zu vernachlässigen, denn die Leistungsangaben beziehen sich ausschließlich darauf.

Die Leistungssteigerung erfolgt durch eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Dabei wird der Ladedruck erhöht, was eine direkte Verbesserung der Motorleistung zur Folge hat. Zusammen mit der Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik resultieren diese Maßnahmen in einer deutlichen Leistungssteigerung des Fahrzeugs.

Der Vorteil bei uns liegt klar auf der Hand: durch das Chiptuning wird nicht nur die Motorleistung erhöht, sondern es wird auch dafür gesorgt, dass die Leistung des Fahrzeugs optimal ausgenutzt wird. Dabei wird jederzeit darauf geachtet, dass die Belastungsgrenzen des Motors nicht überschritten werden. Die Leistungssteigerung Stage 1 für den BMW X4 F98 M mit OPF ist ein effektiver Weg, um die bestmögliche Performance aus dem Fahrzeug herauszuholen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.