Chiptuning Stage 1 für den X3 - G01, F97 xDrive20i - OPF (184PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
254 PS  +70PS (38%) 184 PS
187 kW  +51kW (38%) 135 kW
410 Nm  +120Nm (41%) 290 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 714,29 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Für den BMW X3 xDrive20i bieten wir eine Stage 1 Leistungssteigerung an. Diese Steigerung beinhaltet eine umfassende Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Die Modifikationen führen zu einer erhöhten Leistung, indem der Ladedruck optimiert wird. Der Kunde wird die direkte Verbesserung der Leistung und Reaktionsfähigkeit des Fahrzeugs bemerken.

Darüber hinaus beinhaltet die Leistungssteigerung eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Dies trägt dazu bei, die Effizienz des Motors zu erhöhen und gleichzeitig die Leistung zu steigern. Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Dies gewährleistet, dass das Fahrzeug die optimale Leistung erzielt und gleichzeitig sicher ist.

Bei uns liegt der Schwerpunkt auf Chiptuning und Leistungssteigerung. Wir sind stolz darauf, ein umfassendes Paket zur Leistungssteigerung anbieten zu können, das sowohl die Leistung als auch die Effizienz des Fahrzeugs verbessert. Unser Angebot richtet sich an Kunden, die das volle Potenzial ihres Fahrzeugs ausschöpfen möchten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Fahrzeuge ab BJ. 2019 , hierzu muss das Motorsteuergerät entsperrt werden , dauer ca. 3-4 Werktage , Aufpreis 1300,- Euro
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.