Stage 1 für den X2 - F39 xDrive20d (190PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
210 PS  +20PS (11%) 190 PS
154 kW  +15kW (11%) 140 kW
440 Nm  +40Nm (10%) 400 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Der X2 F39 xDrive20d ist von Haus aus bereits ein leistungsstarkes Fahrzeug, aber mit unserer Stage 1 Leistungssteigerung kann noch mehr aus ihm herausgeholt werden. Bei uns wird das Fahrzeug durch eine gezielte Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und eine Erhöhung des Ladedrucks auf ein neues Leistungsniveau gehoben. Dabei handelt es sich nicht nur um eine einfache Leistungssteigerung, sondern um ein umfassendes Chiptuning, das die Leistung des Fahrzeugs optimiert, ohne seine Zuverlässigkeit zu beeinträchtigen.

Die Leistungssteigerung führt nicht nur zu einer verbesserten Fahrleistung, sondern auch zu einer höheren Effizienz. Durch eine Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erzielt werden. Es ist also nicht nur ein Gewinn an Leistung, sondern auch an Wirtschaftlichkeit. Der Fahrer kann eine höhere Geschwindigkeit und eine verbesserter Beschleunigung genießen, ohne dass der Kraftstoffverbrauch in die Höhe schnellt.

Es ist zu beachten, dass trotz der gesteigerten Leistung keine Abstriche in Sachen Haltbarkeit und Langlebigkeit gemacht werden. Unsere Stage 1 Leistungssteigerung ist so konzipiert, dass sie das Beste aus dem X2 F39 xDrive20d herausholt, ohne die Fahrzeugkomponenten zu überlasten. So kann das Fahrzeug seine volle Leistung entfalten, ohne dass die Zuverlässigkeit beeinträchtigt wird.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.