Stage 1 für den G32 640d (320PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
360 PS  +40PS (13%) 320 PS
265 kW  +29kW (13%) 235 kW
750 Nm  +70Nm (10%) 680 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 714,29 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den G32 640d eröffnet dem Fahrzeug neue Dimensionen in Sachen Leistung und Effizienz. Mit einer sorgfältig abgestimmten Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder wird hierbei die Grundlage für eine spürbare Leistungssteigerung gelegt.

Durch die Erhöhung des Ladedrucks wird die Motorleistung weiter optimiert. Diese Maßnahme sorgt für eine deutlich verbesserte Leistungsausbeute und ein optimiertes Ansprechverhalten des Motors. Es geht nicht nur um mehr Leistung, sondern auch um ein verbessertes Fahrgefühl und eine erhöhte Fahrdynamik.

Zusätzlich zur Leistungssteigerung bietet die Stage 1 für den G32 640d auch ökonomische Vorteile. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erzielt werden. Dies unterstreicht, dass bei uns nicht nur die reine Leistungssteigerung im Vordergrund steht, sondern auch die Verbesserung der Gesamteffizienz des Fahrzeugs.

Durch die Kombination aus Chiptuning und gezielten Anpassungen wird das volle Potenzial des Fahrzeugs ausgeschöpft und eine spürbare und zugleich wirtschaftliche Leistungssteigerung erzielt.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.