Stage 1 für den G32 640i (340PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
390 PS  +50PS (15%) 340 PS
287 kW  +37kW (15%) 250 kW
550 Nm  +100Nm (22%) 450 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.350,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.134,45 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für 640i G32 (340PS) ist geprägt von gründlicher und umfassender Technik. Die G32 Leistungssteigerung beginnt mit der Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Durch diese Maßnahme wird ein präziseres und reaktionsschnelleres Ansprechverhalten des Turboladers erreicht. Ein weiterer Aspekt dieser Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Hierdurch wird eine deutliche Leistungssteigerung erreicht.

Ein wichtiger Baustein des Tuning-Konzepts ist die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Durch diese spezielle Anpassung wird ein effizienterer Verbrennungsprozess ermöglicht, was zu einer verbesserten Motorleistung führt. Es ist zu beachten, dass sich die Leistungsangaben auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Bei uns wird darauf geachtet, dass jede Modifikation die Leistung des Fahrzeugs optimiert und gleichzeitig die Langlebigkeit des Motors gewährleistet.

Die Stage 1 Leistungssteigerung ist also eine umfassende und durchdachte Option für alle, die das Potenzial ihres 640i G32 voll ausschöpfen möchten. Durch Chiptuning und bedachte Modifikationen wird eine signifikante Leistungssteigerung erreicht, ohne dabei die Integrität des Fahrzeugs zu gefährden.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.