Stage 1 für den G30, G31, G38 M5 - OPF (600PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
680 PS  +80PS (13%) 600 PS
500 kW  +59kW (13%) 441 kW
850 Nm  +100Nm (13%) 750 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.554,62 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für das G30 M5 - OPF Modell stellt eine effektive Methode zur Verbesserung der Fahrzeugperformance dar. Sie basiert auf einer umfassenden Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, die es ermöglicht, den Ladedruck signifikant zu erhöhen. Diese Anpassung führt zu einer erheblichen Leistungssteigerung, die Sie auf der Straße spüren werden.

Des Weiteren umfasst die Leistungssteigerung eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Diese Maßnahme trägt dazu bei, den Kraftstoffverbrauch zu optimieren und die Motorleistung weiter zu erhöhen. Bei der Durchführung der Leistungssteigerung wird auch die V-Max Aufhebung durchgeführt. Dies bedeutet, dass die ursprünglich vom Hersteller eingestellte Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird, was zu einer weiteren Leistungssteigerung führt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Durch die Verwendung solcher Kraftstoffe wird die optimale Funktion der Leistungssteigerung gewährleistet. Bei uns bekommen Sie diese Leistungssteigerung, die Ihr Fahrerlebnis auf ein neues Niveau heben wird.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.