Stage 1 für den G30, G31, G38 M550i (462PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
562 PS  +100PS (22%) 462 PS
413 kW  +74kW (22%) 340 kW
770 Nm  +120Nm (18%) 650 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.350,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.134,45 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den M550i (G30/G31/G38) ist eine ernstzunehmende Option für alle, die ihre Fahrdynamik auf ein neues Niveau heben wollen. Mit unserer speziellen Chiptuning-Methode konzentrieren wir uns auf die Optimierung der elektronischen Komponenten des Fahrzeugs, um eine verbesserte Leistung zu erzielen.

Im Mittelpunkt stehen dabei die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, die Erhöhung des Ladedrucks und die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Durch diese Eingriffe wird die Motorleistung erhöht, ohne die mechanischen Komponenten des Fahrzeugs zu belasten. Damit wird nicht nur die Leistung, sondern auch die Effizienz des Fahrzeugs verbessert.

Um die optimale Leistungssteigerung zu erzielen, sollte der verwendete Kraftstoff eine Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan aufweisen. Bei uns bekommt der Kunde eine maßgeschneiderte Lösung, die auf seine individuellen Fahrbedürfnisse und den spezifischen Charakter des M550i abgestimmt ist. Dabei steht immer die Verbindung von Leistung und Langlebigkeit im Vordergrund.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.