Stage 1 für den G30, G31, G38 540i - OPF (340PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
390 PS  +50PS (15%) 340 PS
287 kW  +37kW (15%) 250 kW
550 Nm  +100Nm (22%) 450 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.350,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.134,45 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den 540i G30 / G31 / G38 bringt eine neue Ebene an Effizienz und Leistung. Hierbei spielt Chiptuning eine entscheidende Rolle. Die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und die Erhöhung des Ladedrucks führen zu einer signifikanten Verbesserung der Motorleistung.

Zusätzlich bietet die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik eine feinere Abstimmung des Motors, was in der Summe eine spürbare Leistungssteigerung bewirkt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Das bedeutet, dass der Motor unter optimalen Bedingungen arbeitet und das volle Potenzial der Leistungssteigerung genutzt wird.

Bei uns wird Qualität großgeschrieben. Daher ist es möglich, auf Anfrage einen TÜV-Check für die Leistungssteigerung zu erhalten. So kann sichergestellt werden, dass die Modifikationen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Ihr 540i G30 / G31 / G38 weiterhin zuverlässig und sicher auf der Straße unterwegs ist.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • TÜV auf Anfrage
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Je nach verbautem Motorsteuergerät muss dieses ggf. zum entsperren versendet werden . Aufpreis 1200,- Euro
Entsperrdauer 3 Werktage
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.