Stage 1 für den G30, G31, G38 540i (340PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
390 PS  +50PS (15%) 340 PS
287 kW  +37kW (15%) 250 kW
550 Nm  +100Nm (22%) 450 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.350,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.134,45 €

Beschreibung Stage 1

Bei der Stage 1 Leistungssteigerung für den 540i (G30, G31, G38) handelt es sich um eine gründliche Überarbeitung der Motorsteuerung. Das Ziel dieser Modifikation ist eine signifikante Steigerung der Motorleistung, die durch eine Kombination aus Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, Erhöhung des Ladedrucks und Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik erreicht wird. Eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung dieser Leistungssteigerung ist die Nutzung von Kraftstoffen mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan.

Die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien sorgt für eine effektivere und reibungslose Leistungsabgabe. Gleichzeitig wird durch die Erhöhung des Ladedrucks die Motorleistung deutlich gesteigert. Dies bringt nicht nur Vorteile in Bezug auf die reine Leistung, sondern auch in Bezug auf das Fahrverhalten und die Reaktionsfähigkeit des Motors.

Die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik trägt ebenfalls zur Leistungssteigerung bei. Durch präzise Anpassungen wird das Zusammenspiel von Zündung und Einspritzung verbessert. Dies führt zu einer effizienteren Verbrennung und somit zu einer höheren Motorleistung. Chiptuning ist dabei ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit, da es uns ermöglicht, das volle Potential des Motors auszuschöpfen. Bei uns erhalten Sie eine Leistungssteigerung, die auf die spezifischen Anforderungen Ihres 540i abgestimmt ist.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.